Haltung Stadtgarten Beihilfe zum Suizid

Sterbehilfeorganisationen wird unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen der Zugang in den Stadtgarten gewährt. Dies deshalb, weil wir die Selbstbestimmung und Autonomie von sterbewilligen Bewohnerinnen und Bewohnern höher gewichten als unsere Überzeugung, durch die professionelle Umsetzung von Palliative Care Leiden und Angst vor dem Sterben grösstmöglich minimieren zu können.

In der Grundsatzerklärung Beihilfe zum Suizid sind die von unserer interprofessionellen Ethikkommission festgelegten Voraussetzungen dokumentiert.